Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Regulierung · Cybersicherheit · Digitale Produkte
Cyberresilienzverordnung: Meldepflicht zum 11. September 2026 vorbereiten
01 · Feststellung nach der Frist
Was sich praktisch ändert
Artikel 14 der Cyberresilienzverordnung gilt ab 11. September 2026. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle.
Vorgesehen sind Frühwarnung binnen 24 Stunden, vollständige Meldung binnen 72 Stunden und Abschlussbericht. Die Verordnung begründet die Pflicht; Leitlinien sind unverbindlich. Die meisten weiteren Pflichten gelten ab Dezember 2027.
02 · Wer seine Position prüfen muss
Wer seine Position prüfen muss
Nicht jedes Unternehmen ist meldepflichtig; Rechtsrolle, Produkt, Marktbereitstellung und Ereignisart entscheiden.
03 · Positionsänderung
Positionsänderung
Meldung konnte als letzter Schritt nach technischer Untersuchung gelten.
Qualifikation, Eskalation und Entscheidungsbefugnis müssen ab Kenntnisnahme für das 24-Stunden-Fenster stehen.
Die 24-Stunden-Frist macht Schwachstellenbehandlung zur sofortigen Governance-Entscheidung.
Der Meilenstein 2026 ist vom breiteren Programm 2027 zu trennen.
Herstellerrolle, Befugnis oder Beweiskette sind während eines Vorfalls ungeklärt.
Meldekompetenz als Disziplin der Produkt-, Abhängigkeits- und Support-Governance etablieren.
04 · Fünf vorzubereitende Entscheidungen
Fünf vorzubereitende Entscheidungen
- 01
Produkte und Rollen qualifizieren
Digitale Produkte erfassen und Herstellerrolle dokumentieren.
- Horizont
- Sofort
- Entscheidungsgremium
- Recht · Produkt · Sicherheit
- 02
Eskalationskriterien definieren
Aktiv ausgenutzte Schwachstelle, schweren Vorfall und dokumentationspflichtiges Ereignis unterscheiden.
- Horizont
- Bis 31. August 2026
- Entscheidungsgremium
- Cybersicherheit · Vorfälle
- 03
24-Stunden-Entscheidungen zuweisen
Verantwortung und Vertretung für alle Meldestufen benennen.
- Horizont
- Bis 31. August 2026
- Entscheidungsgremium
- Leitung · Recht · Krise
- 04
Beweiskette testen
Übung zu Zeitstempeln, Beweissicherung und 24/72-Stunden-Fristen durchführen.
- Horizont
- Vor 11. September 2026
- Entscheidungsgremium
- Sicherheit · Betrieb
- 05
2026 und 2027 trennen
Sofortige Meldearbeit und allgemeine Pflichten als getrennte Vorhaben führen.
- Horizont
- Nächste Leitungssitzung
- Entscheidungsgremium
- Leitung · Produkt-Governance
05 · Richtigstellung
Richtigstellung
Kommissionsleitlinien machen die Verordnung am 11. September 2026 verbindlich.
Die Verordnung gilt bereits; an diesem Datum wird Artikel 14 anwendbar. Die Leitlinien sind unverbindlich.
06 · Belege
Primärquellen
07 · Überarbeitungen
Öffentliche Historie
Frist, Meldefenster und Rechtswirkung anhand Verordnung und Kommissionsquellen geprüft.
